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   LAG Hessen, 03.08.2015 - 16 TaBV 200/14   

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https://dejure.org/2015,27849
LAG Hessen, 03.08.2015 - 16 TaBV 200/14 (https://dejure.org/2015,27849)
LAG Hessen, Entscheidung vom 03.08.2015 - 16 TaBV 200/14 (https://dejure.org/2015,27849)
LAG Hessen, Entscheidung vom 03. August 2015 - 16 TaBV 200/14 (https://dejure.org/2015,27849)
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  • BAG, 10.04.1979 - 1 ABR 34/77

    Mitbestimmungsrecht über Möglichkeiten zur Erfüllung des § 2 Abs. 1 ASiG

    Auszug aus LAG Hessen, 03.08.2015 - 16 TaBV 200/14
    Zwar hat der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG mitzubestimmen, wenn entschieden wird, welche der 3 Möglichkeiten zur Erfüllung des § 2 Abs. 1 ASiG für den Betrieb zu wählen ist (angestellter Betriebsarzt, freiberuflicher Betriebsarzt, überbetrieblicher Dienst von Betriebsärzten, Bundesarbeitsgericht 10. April 1979 -1 ABR 34/77- Rn. 19; 4. November 1980 -1 ABR 53/78- Rn. 39).

    Demgegenüber will § 9 Abs. 3 ASiG mit der Trennung zwischen Zustimmungserfordernis und Anhörung nur den Fall regeln, dass nach der abstrakten Wahl zwischen den 3 Möglichkeiten der betriebsärztlichen Versorgung entschieden wird, welche konkrete Person oder welcher konkrete Dienst zu welchen Bedingungen in Anspruch genommen wird (Bundesarbeitsgericht 10. April 1979 a.a.O., Rn. 22).

  • BAG, 18.01.1994 - 1 ABR 43/93

    Elementare Verfahrensgrundsätze der Einigungsstelle

    Auszug aus LAG Hessen, 03.08.2015 - 16 TaBV 200/14
    Diese kann nur bestehen, wenn die Einigungsstelle den Regelungsstreit in Abwesenheit der Betriebsparteien mündlich berät und in Abwesenheit der Betriebsparteien ihre Beschlüsse fasst (Bundesarbeitsgericht 18. Januar 1994 -1 ABR 43/93- zu II 2b und c der Gründe).
  • BAG, 18.08.2009 - 1 ABR 43/08

    Mitbestimmung bei Aufgabenübertragung nach § 13 Abs. 2 ArbSchG

    Auszug aus LAG Hessen, 03.08.2015 - 16 TaBV 200/14
    Daraus folgt weder eine Pflicht des nationalen Gesetzgebers, ein echtes Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Übertragung von Aufgaben nach dem Arbeitsschutz vorzusehen, noch eine Verpflichtung der deutschen Gerichte § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG in einem solchen Sinn auszulegen (Bundesarbeitsgericht 18. August 2009 -1 ABR 43/08- Rn. 25).
  • BAG, 04.11.1980 - 1 ABR 53/78
    Auszug aus LAG Hessen, 03.08.2015 - 16 TaBV 200/14
    Zwar hat der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG mitzubestimmen, wenn entschieden wird, welche der 3 Möglichkeiten zur Erfüllung des § 2 Abs. 1 ASiG für den Betrieb zu wählen ist (angestellter Betriebsarzt, freiberuflicher Betriebsarzt, überbetrieblicher Dienst von Betriebsärzten, Bundesarbeitsgericht 10. April 1979 -1 ABR 34/77- Rn. 19; 4. November 1980 -1 ABR 53/78- Rn. 39).
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